Reisebedingungen von INTI Tours
Reisebedingungen der Firma INTI Tours e. K. für Buchungen ab dem 26.01.2022
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Sehr geehrte Kunden und Reisende,
wir, die Firma INTI Tours e. K., nachstehend IT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
AGB's zum Downloaden und Drucken (pdf)
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von IT und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von IT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von IT zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von IT herausgegeben werden, sind für IT und die Leistungspflicht von IT nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von IT gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von IT vor, an das IT für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit IT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist IT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von IT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch IT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von IT erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von IT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. IT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von IT beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. IT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. IT weist darauf hin,
dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1.
IT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl IT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist IT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1.
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von IT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind IT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2.
IT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte IT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. IT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern IT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann IT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von IT anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann IT vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für IT verteuert hat
4.4.
IT ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für IT führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von IT zu erstatten. IT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbe- trag die IT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. IT hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal- tungsausgaben entstanden sind.
4.5.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber IT den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert IT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von IT zu vertreten ist. IT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3.
IT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Flugpauschalreisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 80 %
am Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90%
Bus- und Bahnreisen
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
See- und Flusskreuzfahrten
bis 50. Tag vor Reiseantritt 5 %
vom 49. bis 30. Tage 10 %
vom 29. bis 22. Tage 30 %
vom 21. bis 15. Tage 50 %
ab dem 14. Tag 75 %
Mietwagen und Campmobile
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. Tag bis 22. Tag 35 %
vom 21. Tag bis 15. Tag 50 %
vom 14. bis 1. Tag 75 %
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 %
5.4.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT nachzuweisen, dass IT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von IT geforderte Entschädigungspauschale.
5.5.
Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer. 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit IT nachweist, dass IT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist IT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6.
Ist IT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von IT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie IT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil IT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann IT bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro betroffenen Reisenden erheben.
6.2.
Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung IT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. IT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1.
IT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von IT beruht.
8.2.
Kündigt IT, so behält IT den Anspruch auf den Reisepreis; IT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ITaus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1. IT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von IT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) IT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) IT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von IT später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
9.2.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat IT oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von IT mitgeteilten Frist erhält.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit IT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von IT vor Ort (Reiseleitung oder örtliche Agentur) zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von IT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an IT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von IT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von IT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von IT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde IT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und IT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich IT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2.
IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11.3.
IT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von IT ursächlich geworden ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber IT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
13.1.
IT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist IT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald IT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
13.3.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird IT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf der Internet-Seite von IT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von IT einzusehen. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
13.5.
IT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.6.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn IT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.7.
IT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass IT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1.
IT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn IT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3.
IT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass IT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
15.1.
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
15.2.
Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
16.1.
IT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass IT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für IT verpflichtend würde, informiert IT den Kunden hierüber in geeigneter Form. IT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
16.2.
Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. In diesem Fall kann der Kunde IT ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
16.3.
Für Klagen von IT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IT vereinbart.
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Reiseveranstalter ist:
INTI Tours e. K.
Einzelfirma
HRA 541078
Ust-Id Nr. DE 230 287470
Steuernummer: 62321/22206
Adresse:
Hauffstraße 15, 73326 Deggingen
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